Unterlage für spätere Arbeiten

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Nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) ist eine Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen, die zur sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung und damit auch zur langfristig wirtschaftlichen Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage beiträgt.

Sie ist immer dann zusammenzustellen, wenn bei der Errichtung oder Änderung der baulichen Anlage Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden.

Die Unterlage wird in der Regel durch den Koordinator bereits bei der Planung   der Ausführung des Bauvorhabens zusammengestellt.

Die Unterlage für spätere Arbeiten ist eine schriftliche Zusammenstellung, von möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage, die sich aus den Anforderungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz ergeben.

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