Betriebsanweisungen

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Wir sind Ihre Experten für die Erstellung von Betriebsanweisungen.

Können Gefährdungen oder Risiken am Arbeitsplatz nicht durch technische Schutzmaßnahmen, durch Änderung des Arbeitsablaufes, oder durch Verwendung ungefährlicher Stoffe und Zubereitungen vermieden werden, ist es nötig, auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiter einzuwirken.

Dazu gehören organisatorische Maßnahmen, die Bereitstellung Persönlicher Schutzausrüstung sowie die Unterweisung und Information der Mitarbeiter.

Betriebsanweisungen sind dabei ein wichtiges Instrument.

Beim Erstellen von Betriebsanweisungen sind neben der Kenntnis der Arbeitsprozesse auch Informationen zu den eingesetzten Materialien, Geräten, Maschinen, Persönlichen Schutzausrüstungen usw. erforderlich.  Die Erstellung ist allgemeine Pflicht des Unternehmers.Dieser kann diese Pflicht auf andere Personen – im Allgemeinen den zuständigen Vorgesetzten für einen bestimmten Arbeitsbereich oder der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit – übertragen.

Wir erstellen für Sie und Ihr Unternehmen alle notwendigen Betriebsanweisungen.

Schreiben Sie uns gerne