Feuerwehrplanung

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Wir erstellen für Sie Feuerwehreinsatzpläne.

Zu den wesentlichen Elementen der Gefahrenabwehr gehört die Feuerwehr(einsatz)planung. Feuerwehrpläne sind entsprechend der DIN 14095 zu erstellen, darüber hinaus sind die zusätzlichen Vorgaben der örtlichen Feuerwehr zu beachten und aufzunehmen

Als Grundlage dienen die Grundrisse des Gebäudes, der Fabrik oder des Verwaltungsobjektes. Der Planersteller ist für die Ausführung und den Inhalt der Pläne verantwortlich. Die Feuerwehr setzt voraus, dass der Planersteller zum Zeitpunkt der Bauabnahme die Pläne vor Ort auf wirklichkeitsgetreue Darstellung überprüft hat, bevor diese der Feuerwehr zur Freigabe vorgelegt werden. Von der Feuerwehr werden die Pläne auf Inhalt, Sachlichkeit und Vollständigkeit der vorgelegten Bausubstanz überprüft.

Nach den Vorgaben der DIN 14095 ist der Feuerwehrplan stets auf aktuellem Stand zu halten. Dies bedeutet dass bei Veränderungen an der Bausubstanz, baulich oder nutzungsbedingt, der Feuerwehrplan zu aktualisieren ist.

Die folgende Unterlagen sind kein Teil der Feuerwehrpläne, können aber bei Bedarf von der Feuerwehr zusätzlich angefordert werden: Flucht -und Rettungswegepläne, Brandschutzordnungen, betriebliche Risiken- und Gefahrenabwehr – sowie Notfall- und Bestuhlungspläne. Laufkarten einer Brandmeldezentrale müssen für die Feuerwehrwehr durch den Standortverantwortlichen stets bereitgehalten werden.

Als Ergänzung können beigefügt werden:

  • Umgebungspläne nach der Nutzung (z. B. Wohnhäuser, Geschäftsgebäude, öffentliche Gebäude, Unternehmen,  usw.)
  • Ergänzungspläne für Raumbereiche mit besonderen Gefahrenpotentialen als Pläne mit besonderen Hinweisen für die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • Sonderpläne mit ausgewiesener Darstellung zur Energieversorgung, Ver- und Entsorgungsleitungen, Löschwasserrückhaltung
  • Gefahrstoffkataster nach Art, Anzahl und Standort der Stoffe werden im Rahmen der vorausgegangenen Abstimmungen verbindlich festgelegt

Der Feuerwehrplan besteht mindestens aus folgenden Teilen:

  • Objektbeschreibung

  • Übersichtsplan

  • Geschosspläne des Objektes / der Objekte

Nach den Vorschriften der zuständigen Landesbauordnungen sind bauliche Nutzungsobjekte so zu erstellen und zu unterhalten, dass der Ausbreitung von Bränden vorgebeugt wird und dass im Schadensfalle durchgreifende Lösch– sowie Rettungsmaßnahmen ausgeführt werden können. Eigner, Hausherrn und sonstige Verantwortliche von Gebäuden, Betrieben und Lagern müssen alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um einen sachgerechten Feuerwehr- und Rettungseinsatz zu gewährleisten.

Entscheidend für einen zu bewältigenden Brandeinsatz ist die klar gegliederte Erschließung der Grundstücke und Bauobjekte. Planunterlagen dienen dem Zweck, die fehlende Ortskenntnis zu  ersetzen sowie über die Infrastruktur (Verkehrswege, Ver -und Entsorgung, potenzielle Gefahren, Brandschutzvorkehrungen, etc. ) der Objekte Auskunft zu geben. Sie dienen ferner der Feuerwehr zur strategischen Einsatzplanung und im Ereignisfall der Einsatzleitung zur  schnellen Lagebeurteilung hinsichtlich der räumlichen Schadensauswirkungen.

Die DIN „Feuerwehrpläne“ legt grundsätzlich Form, Inhalt und Ausführung der Planung fest, zusätzlich sind in der DIN 14034 die zu verwendenden Plan- bzw. Symbole dargestellt. Da in diesen Regeln nicht alle erforderlichen Angaben Symbole aufgeführt sind, wurden die “Verordnungen über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts“  die DIN 4844 “Sicherheitskennzeichnung“ sowie die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A8 als weiter gehende Bestimmungen für die jeweilige Planung getroffen.

Feuerwehreinsatzpläne gehören nicht zu den Bauunterlagen, die gemäß Bauvorlagenverordnung von vorn herein vorgestellt werden müssen, sie können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen eingefordert werden. Bei Objekten mit Brandmeldezentralen müssen Feuerwehrpläne grundsätzlich zum System dazu gehören.

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