CE- Erklärung
Wir sind Experten in der Erstellung von EG-Konformitätserklärungen.
Wer Produkte im Bereich der Europäischen Union in Verkehr bringen will, muss eine EG-Konformitätserklärung abgeben, sofern sein Produkt unter eine entsprechende Richtlinie (z.B. Maschinenrichtlinie) fällt.
Wünschen Sie nähere Informationen?
Kontaktieren Sie uns gerne über untenstehendes Formular.
Inhalt einer EG-Konformitätserklärung
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten,
- die für das Produkt bekannt gemachten harmonisierten oder anerkannten Normen,
- Beschreibung des Produkts,
- Namen und Anschriften der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen,
- Name und Funktion der Person, die zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten ermächtigt ist