Aus der Zusammenschau aller Gefahrstoffe und Anwendungen kann beurteilt werden,
- ob für gleiche Tätigkeiten unterschiedliche Stoffe eingesetzt werden oder
- gleiche Stoffe an verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden oder
- verschiedene Stoffe mit gleichen Eigenschaften durch einen Stoff ersetzt werden können.
Im letzten Fall können ggf. mehrere Personen in Gruppen zum gleichen Thema nach § 12 ArbSchG unterwiesen werden.