Gefahrstoffkataster

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Wir sind Experten in der Erstellung eines Gefahrstoffkatasters.

Aus der Zusammenschau aller Gefahrstoffe und Anwendungen kann beurteilt werden,

  • ob für gleiche Tätigkeiten unterschiedliche Stoffe eingesetzt werden oder
  • gleiche Stoffe an verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden oder
  • verschiedene Stoffe mit gleichen Eigenschaften durch einen Stoff ersetzt werden können.

Im letzten Fall können ggf. mehrere Personen in Gruppen zum gleichen Thema nach § 12 ArbSchG unterwiesen werden.

Im Gefahrstoffkataster müssen mind. folgende Angaben enthalten sein:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes,
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.
  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
  • Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,

Aktuelle Sicherheitsdatenblätter müssen ebenfalls im Gefahrstoffkataster hinterlegt sein.

Nutzen für das Unternehmen

  • Aufwand im Arbeitsschutz wird verringert,
  • Unternehmen spart Geld durch höhere Rabatte bei Abnahme größerer Mengen.
  • Lager- und Vorratshaltung wird einfacher,

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen Höchstmengen beachten.

Schreiben Sie uns gerne