Flucht- und Rettungsplan

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Wir sind Ihre Experten für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen.

Ein Flucht- und Rettungsplan dient in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen  und soll den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen. Er ist an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereich, Stiegenhaus, Flur) und großflächigen Anlagen anzubringen und soll zusätzlich das Verhalten im Brandfall- oder bei Unfällen aufzeigen.

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundrisse eines Geschosses bzw. Lageplan einer großflächigen Anlage

Inhalt eines Flucht- / Rettungsplans:

  • Gebäudegrundriss oder Teile davon,
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege,
  • Lage der Erste-Hilfe Einrichtungen,
  • Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen (z. B. Feuerlöscher)
  • Lage der Sammelplätze,
  • Standort des Betrachters.

Darüber hinaus sind die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen eindeutig und in kurzer, prägnanter Form dargestellt. Für das Verhalten im Brandfall wird im Regelfall dieselbe Darstellung, wie für die Brandschutzotdnung Teil B  gewählt.

Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 (Ehemals DIN 4844-3) und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8). Insbesondere in öffentlichen Gebäuden kann auch eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein.

Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, “wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstättenverordnung dies erfordern” (§4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht.

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