Zu den wesentlichen Elementen der Gefahrenabwehr gehört die Feuerwehr(einsatz)planung. Feuerwehrpläne sind entsprechend der DIN 14095 zu erstellen, darüber hinaus sind die zusätzlichen Vorgaben der örtlichen Feuerwehr zu beachten und aufzunehmen
Als Grundlage dienen die Grundrisse des Gebäudes, der Fabrik oder des Verwaltungsobjektes. Der Planersteller ist für die Ausführung und den Inhalt der Pläne verantwortlich. Die Feuerwehr setzt voraus, dass der Planersteller zum Zeitpunkt der Bauabnahme die Pläne vor Ort auf wirklichkeitsgetreue Darstellung überprüft hat, bevor diese der Feuerwehr zur Freigabe vorgelegt werden. Von der Feuerwehr werden die Pläne auf Inhalt, Sachlichkeit und Vollständigkeit der vorgelegten Bausubstanz überprüft.
Nach den Vorgaben der DIN 14095 ist der Feuerwehrplan stets auf aktuellem Stand zu halten. Dies bedeutet dass bei Veränderungen an der Bausubstanz, baulich oder nutzungsbedingt, der Feuerwehrplan zu aktualisieren ist.
Die folgende Unterlagen sind kein Teil der Feuerwehrpläne, können aber bei Bedarf von der Feuerwehr zusätzlich angefordert werden: Flucht -und Rettungswegepläne, Brandschutzordnungen, betriebliche Risiken- und Gefahrenabwehr – sowie Notfall- und Bestuhlungspläne. Laufkarten einer Brandmeldezentrale müssen für die Feuerwehrwehr durch den Standortverantwortlichen stets bereitgehalten werden.