Gefährdungsbeurteilung

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Wir sind Ihre Experten für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Unternehmen.

Im betrieblichen Arbeitsschutz ist das zentrale Element die Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitskonzept.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (BGV A1 bzw. DGUV Vorschrift 2 ) sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durch zu führen.

 

5 ArbSchG:

regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen.

 

6 ArbschG:

verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.

 

Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt.

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